Honorar
Honorarmodelle
Transparenz und Nachvollziehbarkeit stehen bei der Honorargestaltung an erster Stelle. Je nach Anliegen und Verfahrensart bieten wir unterschiedliche Modelle an – im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Variante für Ihren Fall am besten geeignet ist.
Abrechnung mit Rechtsschutzversicherung
Wir rechnen mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen ab. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, klären wir die Deckung im Vorfeld und wickeln die Verrechnung – soweit im Rahmen des Deckungsumfangs möglich – direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Abrechnung nach Tarif (RATG / AHK)
Grundlage ist das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG); ergänzend werden die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages herangezogen, die keine gesetzliche Tarifregelung, sondern eine berufsständische Orientierung darstellen. Bemessungsgrundlage sind der Streitwert sowie die konkrete Verfahrensart und der jeweilige Verfahrensschritt.
Abrechnung nach Stundensatz
Für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde wird ein vereinbarter Stundensatz verrechnet. Die Abrechnung erfolgt transparent und exakt nach dem tatsächlichen Aufwand.
Pauschalhonorar
Für klar abgegrenzte Leistungen wird ein Pauschalhonorar im Vorhinein festgelegt. Diese Variante bietet sich besonders bei überschaubaren Beratungen und in Teilen des Strafrechts an – Sie wissen von Beginn an, welche Kosten anfallen.
Individuelle Honorarvereinbarung
Die konkrete Honorargestaltung richtet sich nach Streitwert, Rechtsgebiet, Verfahrensart und dem zu erwartenden Zeitaufwand. Im Erstgespräch besprechen wir gemeinsam das für Ihren Fall passende Modell und Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Honorarvereinbarung, bevor die eigentliche rechtliche Arbeit beginnt.
Fragen zur Honorargestaltung?
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch – wir besprechen gemeinsam die beste Lösung für Ihren Fall und legen die Honorarvereinbarung vorab schriftlich fest.
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