Rechtsgebiet 06
KFZ-Recht & Verkehrsrecht – Rechtsanwalt Mattighofen
Nach einem Verkehrsunfall, bei mangelhaftem Fahrzeug oder drohendem Führerscheinentzug ist rasches, entschlossenes Handeln entscheidend. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Mattighofen setze ich Ihre Ansprüche gegen Versicherer, Autohändler und Behörden konsequent durch.
Kurz erklärt: KFZ- & Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall in Österreich sind Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagen, Schmerzengeld und Verdienstentgang ersatzfähig; die Ansprüche verjähren in drei Jahren. Beim Autokauf gilt zwei Jahre Gewährleistung, bei Gebrauchtwagen gegenüber Verbrauchern zulässig auf ein Jahr verkürzbar. Der Führerscheinentzug richtet sich nach den Mindestentzugsdauern des § 26 FSG.
Meine Leistungen im Überblick
- Gewährleistungsrecht beim Autokauf
- Verkehrsunfall und Schadenersatz
- Führerscheinentzugsverfahren
- Verkehrsstrafen und Einsprüche
- KFZ-Versicherungsrecht
Nach einem Verkehrsunfall sind Ansprüche auf Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagen, Abschleppkosten, Schmerzengeld und Verdienstentgang zu prüfen. Ich rechne mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab, holen bei Bedarf ein Sachverständigengutachten ein und führen den Zivilprozess.
Beim Autokauf haben Konsumenten zwei Jahre Gewährleistung – auch bei Gebrauchtwagen, wobei die Frist auf ein Jahr verkürzt werden kann. Bei behebbarem Mangel steht Verbesserung oder Austausch zu, bei schwerwiegendem Mangel Wandlung oder Preisminderung.
Führerscheinentzugsverfahren sind eng an die Punkteregelung des Vormerksystems und die Bestimmungen des FSG gebunden. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Entzugsdauer und begleite die Beschwerde ans LVwG.
Anwalt nach Verkehrsunfall – Schadenersatz und Schmerzengeld
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen umfassende Ansprüche zu: Reparaturkosten oder Totalschadenabrechnung, merkantile Wertminderung, Mietwagen- oder Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Schmerzengeld nach Tagsätzen, Verdienstentgang, Heilungskosten und Pflegeaufwand. Als Rechtsanwalt in Mattighofen rechne ich direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab.
Bei Streit über den Unfallhergang oder die Schadenshöhe hole ich verkehrstechnische Gutachten ein und führe die Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer nach § 26 KHVG. Bei Personenschäden ist die Feststellungsklage für spätere Folgeschäden unverzichtbar.
Führerscheinentzug – Anwalt begleitet die Beschwerde
Der Führerscheinentzug ist eine tiefgreifende Maßnahme. Die Entzugsdauer hängt bei Alkoholdelikten vom Alkoholisierungsgrad, bei sonstigen Delikten von Art und Schwere der Übertretung und einschlägigen Vormerkungen ab. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich Messverfahren, Verfahrensfehler und Nachschulungsanordnungen.
Die Beschwerde an das LVwG Oberösterreich oder LVwG Salzburg ist binnen vier Wochen einzubringen. Häufig lässt sich die Entzugsdauer reduzieren – gelegentlich sogar ganz vermeiden.
Autokauf und Gewährleistung – für Konsumenten und Unternehmer
Beim Autokauf stehen Konsumenten grundsätzlich zwei Jahre Gewährleistung zu – bei Gebrauchtwagen kann die Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Als Anwalt setze ich Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung durch, je nach Erheblichkeit des Mangels und Zumutbarkeit für den Käufer.
Bei arglistig verschwiegenen Mängeln – etwa Unfallvorschäden, manipuliertem Tachostand, Motorschäden – greift zusätzlich der 30-jährige Anspruch aus List, der auch gegen private Verkäufer wirkt. Ich prüfe für Sie sämtliche Angriffsflächen.
Verkehrs- und KFZ-Recht – Fristen und Grenzwerte
| Thema | Rechtslage in Österreich |
|---|---|
| Verjährung Schadenersatz | 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 1489 ABGB) |
| Gewährleistung Neuwagen | 2 Jahre ab Übergabe (§ 933 ABGB) |
| Gewährleistung Gebrauchtwagen | Gegenüber Verbrauchern auf 1 Jahr verkürzbar, ausdrückliche Vereinbarung nötig |
| Vermutungsfrist | 1 Jahr – in dieser Zeit wird ein Mangel als von Anfang an bestehend vermutet |
| Alkohol ab 0,5 ‰ | Verwaltungsstrafe, ab 0,8 ‰ zusätzlich Führerscheinentzug |
| Mindestentzug 0,8–1,19 ‰ | 1 Monat bei erstmaliger Begehung (§ 26 FSG) |
| Vormerksystem | 3 Vormerkdelikte in 2 Jahren – Entzug der Lenkberechtigung |
Allgemeine Rechtsinformation zur österreichischen Rechtslage – keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist stets die Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts.
KFZ-Recht & Verkehrsrecht in Ihrer Region – Anwalt vor Ort
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bin ich für Mandanten aus Mattighofen, Braunau, Ried, Vöcklabruck, Salzburg und Umgebung tätig – insbesondere bei Unfällen auf der A1 Westautobahn, A8 Innkreisautobahn und den Bundesstraßen B147, B148 und B156.
Häufige Fragen
Wer zahlt nach einem unverschuldeten Unfall?+
Muss ich bei Alkohol am Steuer immer den Führerschein abgeben?+
Kann ich einen Autokauf rückabwickeln?+
Die gegnerische Versicherung kürzt meine Reparaturkosten – ist das zulässig?+
Kann ich vom Autokauf zurücktreten?+
Was passiert bei einem Vormerkdelikt?+
Deckt meine Rechtsschutzversicherung den Verkehrsunfall?+
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