Kanzlei in Mattighofen

    Vertretung am Bezirksgericht Schärding und im Bezirk

    Schärding liegt an der Grenze zu Bayern und ist Sitz eines Bezirksgerichts sowie einer Bezirkshauptmannschaft. Beratung durch die Kanzlei in Mattighofen erfolgt nach Vereinbarung.

    Zuständige Gerichte & Behörden

    Bezirksgericht Schärding, Landesgericht Ried im Innkreis, Bezirkshauptmannschaft Schärding.

    Für Zivil- und Familiensachen kommt das Bezirksgericht Schärding in Betracht; das Landesgericht Ried im Innkreis nimmt weitere gesetzliche Aufgaben wahr. Die Behörde oder das Gericht wird anhand des konkreten Anliegens bestimmt.

    Ein Bezug zu Passau, Suben oder anderen grenznahen Orten kann internationale Zuständigkeits- und Rechtswahlfragen auslösen. Bei Verkehrsunfällen sind insbesondere Zulassungsstaaten und Aufenthaltsorte der Beteiligten zu prüfen.

    Bei einer arbeitsrechtlichen Beendigung oder einer behördlichen Strafverfügung sollten Unterlagen frühzeitig vorgelegt werden. Ein außergerichtlicher Austausch verlängert gesetzliche Fristen nicht ohne Weiteres.

    Passende Rechtsgebiete für Mandanten aus Schärding

    Beratung und Vertretung in folgenden Rechtsgebieten:

    Kanzleisitz und Rechtsgebiete

    Weitere Orte im Einzugsgebiet der Kanzlei. Informationen zu den Tätigkeitsbereichen finden Sie unter Rechtsgebiete im Überblick zusammengefasst. Der Kanzleisitz befindet sich in Mattighofen, Braunauer Straße 2.

    Rechtsberatung für Mandanten aus Schärding

    Erstberatung nach Vereinbarung. Der Kanzleisitz befindet sich in Mattighofen; durch eine Anfrage allein kommt noch kein Mandat zustande.

    Weitere Orte