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    Arzthaftungsrecht – Rechtsanwalt in Vöcklabruck

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    Rechtsanwalt Mag. Robert Kirchgaßner, LL.M. mit Kanzleisitz in Mattighofen vertritt Sie in Fragen des arzthaftungsrecht für Mandanten aus Vöcklabruck und Umgebung. Kurze Wege zu den zuständigen Gerichten und Behörden, direkter Anwaltkontakt, transparente Kosten.

    Zuständige Gerichte & Behörden für Vöcklabruck

    Bezirksgericht Vöcklabruck, Landesgericht Wels (übergeordnete Instanz), Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck.

    Arzthaftungsrecht – so unterstütze ich Sie in Vöcklabruck

    Fehler in der medizinischen Behandlung können lebenslange Folgen haben. Als Anwalt für Arzthaftung prüfe ich Ihren Fall gemeinsam mit medizinischen Sachverständigen und setze Ihre Ansprüche gegen Ärzte, Krankenanstalten und deren Haftpflichtversicherer durch.

    Arzthaftung setzt einen Behandlungsfehler oder eine Aufklärungspflichtverletzung, einen daraus resultierenden Schaden und Kausalität voraus. Der Patient trägt grundsätzlich die Beweislast – bei groben Behandlungsfehlern greift jedoch die Beweislastumkehr zugunsten des Patienten.

    Meine Leistungen im Überblick

    • Aufklärungspflichtverletzungen
    • Behandlungsfehler und Diagnoseirrtümer
    • Schmerzengeld und Schadenersatz
    • Gutachterverfahren
    • Krankenhaus- und Arzthaftung

    Warum ein Anwalt aus Mattighofen für Mandanten aus Vöcklabruck?

    Als Rechtsanwalt vertrete ich in Vöcklabruck insbesondere Mandanten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – Verkehrsunfälle auf der A1 Westautobahn und der B1 gehören zu den wiederkehrenden Fallkonstellationen. Ebenso häufig sind Immobilientransaktionen im hochpreisigen Umfeld von Attersee, Mondsee und Traunsee.

    Familien- und Erbrechtsangelegenheiten bearbeite ich für Vöcklabrucker Mandanten am zuständigen Bezirksgericht Vöcklabruck. In Strafsachen ist das Landesgericht Wels erste Instanz – auch hier bringe ich als Strafverteidiger langjährige Prozesserfahrung mit.

    Persönliche Termine sind in der Kanzlei in der Braunauer Straße 2, Mattighofen möglich – Videoberatung und telefonische Aktenbesprechung sind gleichwertige Alternativen für Mandanten aus Vöcklabruck.

    Häufige Fragen

    Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?+
    Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, absolut jedoch 30 Jahre ab dem schädigenden Ereignis. Zur Sicherung von Folgeschäden ist eine Feststellungsklage geboten.
    Was kann ich als Schmerzengeld erwarten?+
    Die Höhe richtet sich nach Dauer und Intensität der Schmerzen. Übliche Tagsätze liegen zwischen 100 € (leichte Schmerzen) und 300 € (starke Schmerzen). Bei Dauerfolgen kommt eine Globalabgeltung in Betracht.
    Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?+
    Viele Rechtsschutzversicherungen decken den Baustein „Schadenersatz-Rechtsschutz“. Ich prüfe für Sie Deckung und Selbstbehalt vor Verfahrenseinleitung.

    Arzthaftungsrecht in Vöcklabruck? Sprechen wir.

    Unverbindliches Erstgespräch – vor Ort in Mattighofen, telefonisch oder per Video.

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